KW 27 #PolitischeNaivität können wir uns nicht leisten

7. Juli 2019

Wie steht es um die Gleichberechtigung von Frauen* und Männern*?

Es ist schon wieder eine mediale Ewigkeit her, kalendarisch nur rund einen Monat, dass Andrea Nahles (SPD) ihren Rücktritt bzw. Rückzug erklärte. „Damals“ waberte eine Frage durch die Medienlandschaft, die mich weit mehr irritierte als die Entscheidung der SPD-Vorsitzenden und mich bis heute nicht los lässt: „Haben es Frauen in der Politik schwerer?“

Musste wirklich die erste und einzige Frau an der Spitze der ehemaligen Volkspartei alle Ämter niederlegen, um auf diesen Gedanken zu kommen?

Frauen* haben’s schwerer

Ja, Frauen* haben es schwerer, auf Spitzenpositionen in der Politik zu gelangen. Genauso sieht es in der Wirtschaft aus. Und in den Medien. Und in der Verwaltung. Und in der Wissenschaft. Und im Recht. Und in der Kirche. Und im Sport. Und in der Kunst. Und in der Kultur. Und in der Zivilgesellschaft.

Frauen* haben es in sämtlichen Teilsystemen unserer Gesellschaft schwerer, ihren Macht- und Führungsanspruch geltend zu machen. Die Zahlen sprechen für sich:

  1. Wissenschaft: 11,5% betrug der Frauen*-Anteil bei den C4-Professuren im Jahr 2017. Bei den hauptberuflichen Professuren lag er bei 24,1%. Quelle: Statistisches Bundesamt
  2. Kirche: 15% an der Spitze der Evangelischen Kirche waren 2017 Frauen*. Quelle: Petra Bosse-Huber | 19% waren es 2018 an der Spitze der Katholischen Kirche. Quelle: Studie im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz
  3. Sport: 20% der hauptberuflichen Führungspositionen beim Deutschen Olympischen Sportbund sind von Frauen* besetzt, die Zahl der A-Trainerinnen* liegt unter 20% und nur 8 von 40 Spitzenverbände realisieren in ihren Präsidien den Frauenanteil von 30%. Quelle: Magazin Gender Mainstreaming im Sport
  4. Kultur: Um die 20 bis 22% der Leitungs- und Führungspositionen haben Frauen* inne. (Quelle: Kulturrat)
  5. Justiz: 22% beträgt der bundesdurchschnittliche Anteil von Frauen* in Führungspositionen. Quelle: 3. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland
  6. Zivilgesellschaft: 26,6% beträgt der Frauen*-Anteil in den Vorständen von NGOs. Quelle: Karriere im Nonprofit-Sektor. Arbeitsbedingungen und Aufstiegschancen von Frauen. A. Zimmer, E. Priller, F. Paul | 2017
  7. Wirtschaft: 29% betrug der Anteil von Frauen* in Führungspositionen im Jahr 2018, womit Deutschland Platz 20 von 28 im EU-Staaten-Vergleich liegt. Quelle: Statistisches Bundesamt
  8. Politik: 34% der Führungspositionen in obersten Bundesbehörden waren 2018 von einer Frau besetzt. Quelle: Gleichstellungsindex 2018
  9. Verwaltung: Weniger als 34% der Führungskräfte in deutschen Behörden sind weiblich. Quelle: BMFSFJ 2019
  10. Medien: 37,7% beträgt der Anteil von Frauen* in Machtpositionen im öffentlich-rechtlichen, 21,4% im privaten Rundfunkbereich (Quelle: ProQuote). Bei den Regionalzeitungen lag der Anteil 2016 bei 5% (Quelle: Pro Quote), bei den Printleitmedien liegt er aktuell zwischen 17,01% (FAZ) und 44,4% (Stern) (Quelle: Statistisches Bundesamt).
  11. Kunst: Auf dem Auktionsmarkt ist Kunst von Frauen* halb so viel wert wie die von Männern. Quelle: Luxembourg School of Finance via DIE ZEIT

Von Männern für Männer

Von Gleichberechtigung sind wir im Jahr 2019 nach wie vor Lichtjahre entfernt (siehe auch Film oder BMFSFJ-Studie „Mitten im Leben“) – ein Befund, der mich mitunter in tiefe Verzweiflung stürzen kann.¹ Hatte Theodor W. Adorno also recht mit seiner Aussage, wonach es kein richtiges Leben im falschen gibt? Die Geschichte des Ehepaars Adams ließe sich so lesen.

1776 bat Abigail ihren Ehemann in einem Brief, er möge die Frauen bei der Ausarbeitung der US-amerikanischen Verfassung nicht vergessen und alle Macht den Männern übertragen:

„Und übrigens, für das neue Gesetzbuch, das Ihr verfassen müsst, wie ich vermute, würde ich mir wünschen, dass ihr die Frauen nicht vergesst und ihnen gegenüber großzügiger und wohlwollender seid als eure Vorfahren. Gebt den Ehemännern nicht so uneingeschränkte Macht. Vergesst nicht, alle Männer wären Tyrannen, wenn sie es könnten. Wenn den Frauen nicht besondere Sorge und Aufmerksamkeit zuteil wird, sind wir gezwungen, eine Rebellion anzufachen, und wir werden uns nicht an irgendwelche Gesetze gebunden fühlen, bei denen wir kein Mitspracherecht haben und nicht vertreten sind.“ Quelle

Der Mitbegründer Amerikas soll ob dieser „frechen Worte“ gelacht und schließlich geantwortet haben, er wisse es besser als das maskuline System abzuschaffen (Quelle).

Infografik: Frauen in der Politik | 2018
EAF Berlin  |  Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V.

Der blinde Fleck

So ungeniert wird und wurde Diskrimierung nicht immer artikuliert und nicht immer ist und war sie bewusst intendiert. Doch unsere geltenden Werte, Normen und Gesetze wurden und werden mehrheitlich von Männern gemacht (siehe Infografik oben) und ich bezweifle, dass sich diese dabei stets der Frauen* erinnern – geschweige denn all der anderen Menschen, die sich hinsichtlich Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder der sexuellen Identität von ihnen unterscheiden.

Die Geschichte der bundesrepublikanischen Verfassungsgebung bestätigt meinen Zweifel, wenngleich sich der Dialog zwischen Elisabeth Selbert und Carlo Schmid (beide SPD- und Mitglied des verfassungsgebenden Parlamentarischen Rats) vermutlich anders zugetragen hat als in dem Film „Sternstunde ihres Lebens“:

„Sag mal, Carlo“, sagt da die Juristin und Anwältin zu ihrem Genossen, „ich finde in den Herrenchiemsee-Protokollen gar nichts zu der Frage der Gleichberechtigung. Wann habt ihr das denn besprochen?“ Der antwortete unumwunden:

„Wann wir die Gleichberechtigung besprochen haben? Gar nicht, waren ja nur Herren anwesend.“ 

Eine für alle

Die Verfassung der Bundesrepublik ist mit 70 Jahren vergleichsweise jung und an ihrer Ausarbeitung waren immerhin vier Frauen beteiligt: Elisabeth Selbert (SPD), Frieda Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Deutsche Zentrumspartei). Sie waren Mitglieder des 65-köpfigen Parlamentarischen Rates, der 1948/1949 das Grundgesetz formulierte. Das macht einen Anteil von 6,2% .

Dass die Gleichberechtigung von Mann* und Frau* darin festgeschrieben wurde, ist vor allem Elisabeth Selbert zu verdanken. Für die Juristin war es selbstverständlich, „dass man den Frauen die Gleichberechtigung auf allen Gebieten geben muss. Die Frau soll nicht nur in staatsbürgerlichen Dingen gleichstehen, sondern muss auf allen Rechtsgebieten dem Manne gleichgestellt werden“ (Quelle). Das war bis dato absolut nicht der Fall. Die soziale Wirklichkeit wurde durch das Bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Januar 1900 geregelt und das zementierte die männliche Alleinherrschaft.

Frauen waren der Entscheidungsgewalt ihres Ehemanns unterworfen. Sie hatten kein Recht, einen eigenen Namen zu führen, durften keinen eigenen Wohnsitz auswählen, nur mit Erlaubnis des Ehemannes einen Beruf ausüben und ihr Verdienst wie auch ihr gesamtes Vermögen ging bei einer Heirat in den Besitz des Mannes. Elisabeth Selbert wollte diese himmelschreiende Ungerechtigkeit ein für allemal beseitigen, doch mit diesem Vorhaben stand sie mehr oder minder allein. Weder unter ihren drei Kolleginnen noch in ihrer Fraktion fand sie Unterstützung (Quelle).

Ohne ihre Standhaftigkeit und ihren unermüdlichen Einsatz – unter anderem sie mobilisierte mithilfe der Frauenverbände die weibliche Öffentlichkeit gegen die Widerstände der Kommissionsmitglieder – würde Artikel 3 Absatz 2 in unserer Verfassung fehlen.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Art. 3, Abs. 2 des Grundgesetzes von 1949

Der lange Weg zur Gleichberechtigung

Mit der gesetzlichen Verankerung wurde das Versprechen auf Gleichberechtigung aber längst nicht eingelöst. Das Bürgerliche Gesetzbuch blieb de jure bis 1953, de facto bis in 1980er Jahre in Kraft. Erst da begann sich das Gebot der Gleichbehandlung durchzusetzen; bis dato folgte die Rechtssprechung dem Gleichheitsgrundsatz und dem Motto „Gleichwertigkeit bei Andersartigkeit“ (was – nebenbei erwähnt – die AfD anstrebt²).

Bis sich die Bundesrepublik wirklich zur Gleichberechtigung bekannte und sie zum Staatsziel erklärte, dauerte es ein weiteres Jahrzehnt und diverse politische Kämpfe. 1992 schließlich wurde die Durchsetzung von Gleichberechtigung im Grundgesetz mit dem zweiten Satz des Art. 3 Abs. 2 verankert:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Art. 3 Abs. 2 von 1992

In Trippelschritten

Gleichwohl konnten auch ohne diese Formulierung einige Ungerechtigkeiten korrigiert werden, unter anderem dass:

  • das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in allen Eheangelegenheiten ersatzlos gestrichen wird (seit 1958).
  • das Recht des Ehemannes, ein Dienstverhältnis seiner Ehefrau fristlos zu kündigen, aufgehoben wird (seit 1958).²
  • erwerbstätige Mütter gesetzlich geschützt sind (seit 1968).
  • Mütter die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder und ein Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Vater zugesprochen wird (seit 1970).
  • Care-Arbeiter*innen („Hausfrauen“) einen gesetzlichen Rentenanspruch haben (seit 1972).
  • das Schuldprinzip zugunsten des Zerrüttungsprinzips im Ehescheidungsrecht aufgegeben wird (seit 1976).
  • das Leitbild der Hausfrauenehe aufgegeben und auf die Vorgabe von Ehemodellen verzichtet wird (seit 1977).
  • die soziale Sicherung der geschiedenen nichterwerbstätigen Frau und Mutter sichergestellt wird (Versorgungsausgleich |seit 1977).
  • berufstätige Mütter Mutterschutzurlaub mit Lohnersatzleistungen und Kündigungsschutz erhalten (seit 1979).
  • Gleichbehandlung am Arbeitsplatz und das Recht auf gleiches Entgelt als Rechtsanspruch im BGB festgeschrieben wird (seit 1980).
  • der Arbeitgeber im Prozess die Beweislast trägt, wenn eine
    Benachteiligung wegen des Geschlechts glaubhaft nachgewiesen werden kann (seit 1980).
  • Erziehungsleistungen finanziell (seit 1987) und in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden (seit 1992).
  • Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben (seit 1996)
  • der Familienname bei Eheschließung frei gewählt werden kann (seit 1992).
  • sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz rechtlich geahndet wird (seit 1994).
  • Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird (seit 1996).³

Eine bittersüße Erkenntnis

Ohne Elisabeth Selbert und ihre Unterstützer*innen hätten wir keine Grundlage, um Gleichberechtigung auf juristischen Weg einzufordern. Das muss man* sich auf der Zunge zergehen lassen. Ein bittersüßer Geschmack.

Bitter, weil dieses Beispiel einmal mehr zeigt, wie mühsam und zäh der Weg in eine gerechtere Gesellschaft ist, wie hart erkämpft und prekär jeder noch so kleine Erfolg. (Dass Art. 3 Abs. 2 als Gebot der Gleichbehandlung ausgelegt wird, ist keinesfalls in Stein gemeißelt. Je mehr konservativ-reaktionäre Vertreter/innen in den Parlamenten und Regierungen sitzen, desto gefährdeter ist diese Errungenschaft.) Süß schmeckt es, weil sie zeigt, dass ein einzelner Mensch das „falsche Leben“ (Adorno) korrigieren kann.

Und die Moral von der Geschicht‘

Umso wichtiger ist es – gerade heute, da so viele Errungenschaften auf dem Gebiet der Gleichberechtigung (und nicht nur dort) auf dem Spiel stehen –, dass wir wenn schon nicht politisch aktiv, so zumindest politisch reflexiv sind. Der Rückzug ins Private ist keine Option, denn wie Mareice Kaiser schreibt: „Ob wir wählen gehen oder nicht. Ob wir unser Kind in einer Kita betreuen lassen oder nicht. […] Ob und in welchem Umfang wir erwerbstätig sind. … Und eben auch, wie lange Elternzeit wir nehmen und wie wir Erwerbs- und Sorgearbeit in unserer Partnerschaft aufteilen. […] Unsere Entscheidungen treffen wir vor dem Hintergrund politischer Rahmenbedingungen. Diese begünstigen unsere Entscheidungen – oder erschweren sie.“

„Wenn wir Gleichberechtigung wollen, müssen wir uns dafür entscheiden, politisch und privat.“

Mareice Kaiser

Wollen wir weiterkommen und nicht zurückfallen hinter den Status Quo können wir uns politische Naivität nicht leisten. Wir müssen uns die politischen Implikationen unserer privaten Entscheidungen und Taten bewusst machen und unter Umständen neu entscheiden und anders handeln.

Das mag anstrengend erscheinen und unbequem sein, aber ich sehe keine Alternative. Ein Leben wie in den 1950er und 60er Jahren (oder davor) wäre unerträglich (bzw. Barbarei).


Bild der Woche

Am Vierwaldstättersee | Schweiz
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La Tanik

Zitat der Woche

Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.

Elisabeth Selbert (1981)

2 Comments

  • Christina
    5 Jahren ago

    Ich lese sehr gern auf Deiner Seite. Du schreibst so toll über wichtige Themen, und ich nehme oft Anregungen mit.
    Vielen Dank dafür!
    Christina
    PS: Manchmal habe ich den Impuls, nach dem Lesen so etwas wie „Wir schaffen es trotzdem!“ laut zu sagen. Zur Selbstberuhigung, weil ich oft so empört bin. 🙂

    • M i MA
      5 Jahren ago

      Ach, wie schön. Das freut mich sehr. Danke! 🙂

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